Exkurs: Aufgabenumfang und Honorar eines Architekten

Samstag, 26. September 2009 | Autor:

Sowohl Architekten als auch Ingenieure (wie zum Beispiel Statiker) unterliegen einem verordneten Preisrecht. Es regelt streng, wie und in welcher Höhe sie entlohnt werden. Die Grundlage ist die etwas sperrig klingende “Honorarordnung für Architekten und Ingenieure” oder kurz HOAI. Hier ist so ziemlich alles geregelt, was mit der Honorierung der Arbeit der Architekten und Ingenieure zu tun hat.

Grundsätzlich wird der Architekt nach der Höhe der “anrechenbaren Kosten” bezahlt. Dies sind im Grunde die Baukosten ohne Nebenkosten (Grundstück, Notar, usw., DIN 276 enthält die Liste der zu berücksichtigenden Kosten).  Weiterhin wird das Bauwerk in eine sogenannte Honorarzone (I bis V) eingestuft. Im allgemeinen sind Einfamilienhäuser Honorarzone III. Innerhalb der Honorarzone kann ein Architekt nun in einem engen Rahmen seine Aufwendungen vom s.g. “Mindestsatz” bis zu einem “Höchstsatz” abrechnen. Es gibt im Internet entsprechende Honorarrechner, die beim Vorkalkulieren behilflich sein können. Ganz grob kann damit gerechnet werden, daß das Architektenhonorar 16-18% der anrechenbaren Kosten beträgt (Mindestsatz).

Die Arbeit des Architekten für den Bauherren wird in 9 sogenannte Leistungsphasen unterteilt:

1. Grundlagenermittlung (3%)
2. Vorplanung (enthält Kostenschätzung) (7%)
3. Entwurfsplanung (enthält Kostenberechnung) (11%)
4. Genehmigungsplanung (6%)
5. Ausführungsplanung (25%)
6. Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibungen) (10%)
7. Mitwirkung bei der Vergabe (Auswahl, Zuschlag) (4%)
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung, Bauleitung, enthält Kostenfeststellung) (31%)
9. Objektbetreuung und Dokumentation (3%)

Die Prozentzahlen geben den Anteil des Honorars an, der  für diese Phase fällig wird.

Wer sich tiefer mit den Inhalten beschäftigen möchte, lese die HOAI oder Wikipedia (Leistungsphasen nach HOAI).

Nach dieser HOAI richtet sich auch der Vertrag mit dem Architekten. Viele Details können aber auch abweichend geregelt werden. Beispielsweise ist es sinnvoll, den Vertrag mit einer Stufenklausel zu versehen, so daß nach jeder Leistungsphase ohne Nachteile gekündigt werden kann. Ohne eine entsprechende Klausel steht dem Architekten im Grunde  das komplette vereinbarte Honorar zu (es ist allerdings nicht ganz so einfach).

Daher lautet meine Empfehlung, bei der Vertragsverhandlung mit dem Architekten einen erfahrenen Anwalt mit einzubeziehen (Vertrag prüfen etc., er muß ja nicht gleich direkt mit dem Architekten verhandeln).

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Ab in die Luft.

Freitag, 25. September 2009 | Autor:

Am Samstag war ich mit Markus, einem Hobbyastronom, in der Luft unterwegs. Da er eine schöne digitale Spiegelreflexkamera hat, habe ich die Gelegenheit genutzt und wir sind auch ein paar Kreise über Weinböhla und unserem Grundstück geflogen. Er hat mir die Bilder gestern online zur Verfügung gestellt. Ich stelle den Teil der Bilder, die das Grundstück betreffen, auf dieser Seite ein. Weitere Bilder des Fluges und mehr gibs bei Markus auf der Website.

http://www.markusfunke.eu/

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Informationsquellen im Netz.

Donnerstag, 24. September 2009 | Autor:

Derzeit stehen wir vor zwei grundsätzlichen Fragen.

  1. Welcher Wandaufbau soll es sein? Also wollen wir mit Ziegeln bauen (“massiv”) oder bauen wir ein Holzständerhaus mit natürlichen Dämmstoffen (man kann sich das wie ein Fachwerkhaus vorstellen, statt Lehm wird dann zum Beispiel Hanf zur Füllung verwendet).
  2. Wie wollen wir heizen? Hier stehen wir vor der Frage, ob wir einfach eine Wärmepumpe nehmen (wie viele derzeitige Bauherren) oder ob wir mit Holz/Pellets und Solar heizen wollen.

Beide Punkte werde ich in naher Zukunft hier noch genauer erläutern. Sehr sehr viele Informationen dazu gibt es auf den folgenden beiden Seiten im Netz:

  • Das Bauexpertenforum sieht sich als Forum für Bauherren, welches alle möglichen Fragen zum Thema Hausbau diskutiert.  Mit konstruktiven Fragen, die immer genügend Informationen zum Problem beinhalten sollten, wird man hier auch als “Neuling” ernst genommen. Die Antworten sind durchweg inhaltlich auf hohem Niveau. Teilweise herrscht ein etwas “ruppiger” Ton. Daran sollte man sich als Bauherr aber sowieso gewöhnen, da man ihn spätestens auf der Baustelle wiedertrifft. Fachlich sind dort Architekten, Rohbauer, Haustechnikplaner, Zimmermänner usw. aktiv. Ausdrücklich unerwünscht sind im Forum Anfragen von Selbstbauern bzw. von Leuten, die eine Statikberechnung quasi aus der Ferne möchten.
  • Die Seite HaustechnikDialog bietet neben geschlossenen Expertenforen auch ein öffentliches Forum. Einige der Mitglieder aus dem Bauexpertenforum trifft man hier wieder. Wie der Name schon sagt, geht es in diesem Forum mehr um die Haustechnik, also Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro usw. Man kann Nächte bei der Recherche in den bereits vorhanden Beiträgen verbringen. Es ist für jedes Problem auf jedenfalls eine Diskussion vorhanden :)

Für die nächsten drei Wochen haben wir uns mehrere Termine bei regionalen Fachfirmen zum Thema Ofenbau, Wärmepumpe und Solar gemacht. Wir hoffen natürlich, daß wir nach all diesen Terminen etwas schlauer sind.

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Das Geld muß weg.

Montag, 21. September 2009 | Autor:

Am Samstag kam der Brief vom Notar, daß alles geklärt ist. Ein Schreiben vom Amtsgericht (macht in Sachsen die Grundbücher mit) bestätigte unsere vorläufige Auflassungseintragung. Auch all die anderen angefragten Behörden (bis hin zur Talsperrenverwaltung) haben selber offensichtlich keinerlei Verwendung für unseren Bauplatz. Somit kann das Geschäft nun abgewickelt werden. Wir haben 15 Arbeitstage (inkl. Samstage) Zeit, unser Geld der Verkäuferin zu überweisen. Auf ein Notaranderkonto haben wir verzichtet, da die Verkäuferin eine Bank ist und auch der Notar keine Notwendigkeit erkannte.

Nachdem ich mir das Schreiben vom Notar nocheinmal durchgelesen habe, fiel mir dann auf, daß die angegebene Summe nicht der Summe im Kaufvertrag entsprach. Es waren 5% mehr. Ich Anruf im Notariat brachte dann die Erkenntnis, daß es ein bedauerlicher Übertragungsfehler sein. Wir bekommen nun ein neues korrigiertes Schreiben. Bisher bin ich davon ausgegangen, daß Notare sehr penibel und akribisch arbeiten. Aber siehe da, sie sind auch nur Menschen…

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Der erste Plan ist fertig.

Donnerstag, 17. September 2009 | Autor:

Der Vermesser hatte gestern Abend den Plan schon fertig und an den Architekten und mich gemailt. Ich muß mir mal ein Autocad für Linux besorgen, damit ich diesen lesen kann. Das zusätzlich anhängende pdf war aber direkt zum Ausdruck geeignet.

Weiterhin haben wir unsere bisherigen Vorstellungen vom Haus in einen Ringordner sortiert und werden diesen heute zum Architekten bringen. Enthalten sind primär Hausbauprojekte aus verschiedensten Büchern, die uns aus unterschiedlichen Gründen gefallen (Grundriß, Außenansicht, Form, manchmal auch Details). Weiterhin sind auch Fotos von einzelnen Details enthalten, die wir bei der ein oder anderen Hausbesichtigung gesehen haben (Dusche, Fenster, etc.).

Der Architekt kann nun hoffentlich mit den Vorentwürfen loslegen.

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Genau vermessen.

Dienstag, 15. September 2009 | Autor:

Vermesser bei der Arbeit

Vermesser bei der Arbeit

Heute Vormittag waren die Vermesser am Grundstück. Der Architekt braucht für die Planung des Hauses einen Lage- und Höhenplan. Auf diesem werden neben der Lage des Grundstückes auch Höhen der Straße, Höhen der Versorgungsschächte, Höhen auf dem Grundstück sowie Höhen der umliegenden Häuser vermerkt.

Wichtig ist dies unter anderem für die Form und Höhe des Hauses. Wir sind dort an keinen Bebauungsplan gebunden, die Bebauung richtet sich somit nach §34 BauGB. Um bei der Planung möglichst viele Freiheiten zu haben, wurden alle umliegenden Häuser mit ihren Höhen (Trauf- und Firsthöhe) vermessen.

Rot markierter Grenzstein

Rot markierter Grenzstein

Ich war auch kurz am Grundstück, um mir die Grenzen zu den Nachbargrundstücken zeigen zu lassen. Wenn man weiß, wo sich die Grenzsteine in etwa befinden, findet man sie auch. Zumeist sind sie etwas zugewachsen. Wie man auf dem Bild sieht, hat der Vermesser sie ordentlich mir roter Farbe gekennzeichnet. Ich habe ein paar Fotos gemacht, um sie ggf. mal wiederzufinden. Wie schon vermutet, ist der Feldweg am Grundstück selbst Bestandteil des Grundstücks. Da wir keinen Ärger mit den zukünftigen Nachbarn wollen, werden wir diesen erstmal nicht sperren. Hier wird zu gegebener Zeit mit der Gemeinde zu reden sein. Interessant wird es wohl erst werden, wenn es um die Frage der Beräumung im Winter geht. Ich denke, eine Einigung wird sich finden lassen.

Auf dem Rückweg war ich dann noch bei einem Ofenbauer und habe einen Termin bei ihm gemacht. Ich will das Thema Holzheizung einmal ausführlich besprechen.

http://www.juraforum.de/gesetze/BauGB/34/

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Den Überblick gewinnen.

Sonntag, 13. September 2009 | Autor:

Unser Architekt gab uns den Tip, dochmal irgendwie auf Höhe von ein paar Metern den Ausblick übers Grundstück zu genießen. Er hatte die Idee, einen Stuhl auf einen Transporter zu binden. Ich glaube, das hat er nicht Ernst gemeint :) (wir hatten da schon 3 h über die Planung gesprochen).

Wir haben uns dann einfach an unsere freundlichen Nachbarn gewandt und einen Termin ausgemacht. heute Mittag war es soweit. Herr Berger hat uns nebenbei noch das Haus gezeigt. Interessant war für mich, daß sie auch eine DV (Direktverdampfer) / DK (Direktkondensation)-Wärmepumpe verbaut haben. Der Vorteil daran: Die Kollektoren liegen knapp einen Meter unter der Erdoberfläche und es ist kein zusätzlicher Wärmetauscher notwendig. Die Flüssigkeit ist im Kollektor und in der Fußbodenheizung die gleiche.

Blick Richtung Westen (Elbtal) vom Nachbarhaus

Blick Richtung Westen (Elbtal) vom Nachbarhaus

Aus dem 1.OG (Dach) haben wir dann Richtung Westen tatsächlich die Hänge am anderen Elbufer gesehen. Ich hätte es nicht vermutet. Natürlich ist das nicht mit dem Panorama zu vergleichen, welches man in Weinböhla im Oberdorf genießen kann (wensentlich höhere Lage). Aber ich denke, das ist ein weiteres Kriterium bei der Wahl Bungalow oder Erdgeschoß (EG) + Dach. Hier rechts ein Bild in Richtung Elbe.

Weil es so schön war, gibt es auch noch zwei weitere Bilder.

"Gartenland"

"Gartenland" (Süd, Süd-West), vermutlich fehlen hier 3-5 Schafe...

viel Platz für unser Haus

Bauplatz, viel Platz für unser Haus (Ost)

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Wo liegt das Grundstück eigentlich?

Sonntag, 13. September 2009 | Autor:

Wie hier schon mehrfach erwähnt, haben wir uns von Radebeul rechtselbisch durch die Grundstücksangebote gearbeitet. Wir haben uns letztlich für ein Grundstück in Weinböhla entschieden.

Da mir der Admin dieser Seite (Robert von sachsen-net.com) heute ein Google Maps Plugin installiert hat, gibt es jetzt auch direkt die Karten zum Objekt.

Ersteinmal zur Einordnung im Großraum Dresden:

Uns jetzt die Lage im Ort Weinböhla:

Und nun ganz nah heran:

Die Markierung zeigt in etwa auf das Haus, welches unsere Nachbarn gerade bauen. Unser Grundstück befindet sich rechts der Markierung, das ist die Ecke Südstraße/Friedensweg (südlich).  Wenn man auf die Satellitenansicht umschaltet sieht man sehr schön oben den Friedhof. Die große grüne Fläche unterhalb des Friedhofs bis zur ersten dichteren Baumreihe ist unser Grundstück. Unsere Nachbarn haben aus dem gesamten Rechteck die Ecke oben links herausgekauft.

Vor ein paar Jahren waren ursprünglich 6 – 8 Einfamilienhäuser auf diesem Grundstück geplant. Die Gemeinde hat diesem Vorhaben allerdings nicht zugestimmt. Es gibt nur die Möglichkeit, 2 Häuser entlang der Südstraße zu bauen, eben das unserer Nachbarn und unseres.

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