Vollzug des VwKostG in Verbindung mit der GVO – Aha.

Vollzug des VwKostG in Verbindung mit der GVO – Aha.

Die Grundstücksverkehrsordnung (GVO) gilt für Grundstücke, die nach der deutschen Einheit erstmal verkauft werden und die seit 1933 den Eigentümer gewechselt haben. Vermutlich gilt es auch nur im Beitrittsgebiet (DDR). Es wird hier geprüft, ob jemand Ansprüche aus Enteignung angemeldet hat.
Ich stelle mir das in etwa so aufwändig vor, wie die Suche eines Buches per ISBN bei Amazon. Vermutlich sind es aber Karteikarten, denn ein Gesetz, das Verwaltungskostengesetz (VwKostG), regelt die Kosten, die dabei entstehen.Und diese lassen vermuten, daß es ein wesentlich komplexerer Vorgang als angenommen sein muß.
Allein die Erklärung der Kosten bedarf einer halben DIN A4 Seite. Es gibt einen maximalen Betrag von €250. Weiterhin soll der Betrag den Verwaltungsaufwand berücksichtigen. Viel weniger als die für uns berechneten €162,- wird man nicht zahlen können, da unser Grundstück eher eins der günstigeren in der Gegend ist. Hier  wäre man also prima bei weg gekommen, wenn das Grundstück eine halbe Million Euro gekostet hätte. Tja, ein anderes Mal vielleicht.

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